
Betriebsversicherung: Brand wegen falscher Heulagerung
Landwirtschaftsbetriebsversicherung kürzt Leistungen nach Brand bei falscher Einlagerung von Heu Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass nach der Einlagerung von Heu regelmäßige und engmaschige Temperaturmessungen erforderlich sind. Ein Landwirt verletzt demnach seine Obliegenheiten aus einem Versicherungsvertrag mit der Landwirtschaftsbetriebsversicherung grob fahrlässig, wenn er seine Heustapel nicht so lagert, dass er jeder Punkt des Stapels kontrollieren