Home » Praxis

Koppelservice von Pferdebetrieben – einfach kompliziert!

17 August 2010
Horses in Media (HIM)

Horses in Media (HIM)

Die Ansprüche der Pferdebesitzer steigen, Koppelservice ist daher heute in Pferdepensionen meist mit “drin”. Was viele nicht wissen: egal ob schriftlich oder mündlich vereinbart – im Schadensfall haften beim Koppelservice meist zunächst Sie als Betriebsinhaber, erst später der Tierhalter und/oder derjenige der geführt hat. Koppelservice – ein heißes Thema? Für mehr Klarheit, hat Pferdebetrieb eine Versicherungsfachfrau und eine reitsportbegeisterte Juristin befragt.

Wir klären auf: Haftungsfrage beim Koppelservice

Ihre Hilfskraft führt ein Pferd auf die Koppel und schiebt gleichzeitig eine Schubkarre, um Zeit bei der Heufütterung zu sparen? Jemand führt zwei Junghengste – nebeneinander am Halfter – auf die Weide? Kommt hierbei ein Pferd zu Schaden oder wird – beim Überqueren einer Straße – ein Kfz beschädigt, dann haften meist zunächst Sie als Inhaber! Und wussten Sie, dass eine 10-jährige Reitschülerin, die für ein Taschengeld Pferde auf die Weide führt, zur “gewerblichen Tierhüterin” werden kann, mit bösen Haftungsfolgen für sie selbst? Oder, dass sogar das Hereinlaufenlassen einer Gruppe von Pferden in den Stall von Gerichten als “nicht sachgerecht” eingestuft wird… Lesen Sie konkrete Fälle, Beispiele und Urteile zum Thema Koppelservice mit rechtlichen Tipps von Experten – Versicherungen und Rechtsanwälten – damit Sie sich auch rechtlich bestens absichern können. Mehr dazu in “Koppelservice – praktisch aber kompliziert” – der aktuelle Bericht in Pferdebetrieb – hier 1x gratis!

Diesen Beitrag verschicken Diesen Beitrag verschicken

Kommentieren:

Fügen Sie hier Ihren Kommentar hinzu.

Seien Sie nett. Bleiben Sie beim Thema. Kein Spam.

Spam protection by WP Captcha-Free